BEITRAGSLEXIKON
Häufige Fragen und Antworten
Welche Beitragsstufen gibt es überhaupt?
| Regelbeitrag | 400 € |
| Ermäßigung1 | 240 € |
| Doppelmitglied | 200 € |
| Ermäßigung2 | 160 € |
| Mindestbeitrag | 100 € |
Wie funktioniert das Beitragsmodell eigentlich?
Basis für den Regelbeitrag von 400€ sind die durchschnittlichen Jahreseinkünfte der Bundesbürger gem. statistischem Bundesamt. Wer geringere Einkünfte hat, muss weniger Kammerbeitrag bezahlen, z.B. 240€ oder 160€. Wie viel genau, ist abhängig von bestimmten Einkommensgrenzen, den sogenannten Schwellenwerten.
Was sagt mir der Schwellenwert?
Der Schwellenwert zeigt ihnen die Ober- und Untergrenzen der Beitragsgruppen an. Sie können hier ihre Einkünfte vergleichen und sehen, ob ihr Beitrag passt und ab wann es sich lohnt, über den Erhebungsbogen eine Beitragsreduzierung zu erreichen.
Bleibt der Schwellenwert immer gleich?
Nein. Die Berechnungsmethode bleibt gleich. Da sich aber der Basiswert jedes Jahr ändert, muss dieser für jedes Beitragsjahr aktualisiert werden. Die Ober und Untergrenzen ändern sich dadurch. Die Beitragshöhe bleibt konstant.
Welche Einkünfte werden zu Grunde gelegt?
Basis für den aktuellen Beitrag sind Ihre Einkünfte (im Sinne des Einkommenssteuergesetz) laut Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Steuerjahres.
Warum ist nicht die aktuelle Situation Basis für den Kammerbeitrag?
Die Prüfungskriterien der Finanzämter bei der Ermittlung des Steuerbescheides sind für alle Mitglieder gleich. Grundlage zur Berechnung muss ein Einkommensstatus sein, der unveränderbar aber nachprüfbar ist. Der Steuerbescheid des vorletzten Jahres als Einkommensnachweis ist für die überwiegende Mehrheit der Mitglieder rechtzeitig beizubringen und daher geeignet.
Wie wird meine Beitragshöhe ermittelt?
Wenn Sie keine Angaben machen, beträgt ihr Beitrag 400 €. Wenn Sie alle notwendigen Angaben gemacht haben, wird ihr individueller Kammerbeitrag ermittelt. Wir vergleichen ihre Einkünfte mit den aktuellen Schwellenwerten und legen ihre Beitragsgruppe fest.
Kann ich meinen Beitrag selbst ausrechnen?
Ja, indem sie kontrollieren, innerhalb welcher Schwellenwerte ihre Einkünfte liegen.
Was ist eigentlich der Mindestbeitrag?
Der Mindestbeitrag ist ein Sonderbeitrag, der nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gewährt wird. Es sind grundsätzlich Nachweise vorzulegen.
Gibt es Einkommensgrenzen für den Mindestbeitrag?
Nein.
Wer kann einen Mindestbeitrag beantragen?
- Jeder der bereits eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente bezieht bzw. im aktuellen Jahr beziehen wird.
- Jeder der länger als sechs Monate arbeitslos oder krank gemeldet ist.
- Jeder der nicht berufstätig ist, weil er ein Kind unter drei Jahren erzieht.
Ich bin Doppelmitglied. Kann ich eine Ermäßigung auf den Beitrag beantragen?
Nein (siehe Umlageordnung).
Kann ich den Kammerbeitrag später bezahlen?
Normalerweise nicht. Es sei denn, es gibt einen triftigen Grund. Bitte Rücksprache mit der Kammer!
Kann ich den Kammerbeitrag auf Raten zahlen?
Ja. Stellen Sie bitte einen Antrag und warten die Entscheidung der Kammer ab.
Ich habe einen Bescheid erhalten und eine Reduktion beantragt. Kann ich jetzt mit der Bezahlung warten bis das Ergebnis vorliegt?
Nein. Generell besteht Vorleistungspflicht. Sollten Sie nach Antragsstellung auf Ermäßigung einen Gutschriftsbescheid erhalten, wird ihnen der überzahlte Betrag zurückerstattet.
- Zum Erhebungsbogen:
Warum erhalte ich den Erhebungsbogen jedes Jahr von neuem?
Weil sich die Bemessungsgrundlage für das Beitragsmodell jährlich ändert und weil sich möglicherweise ihre Einkommenssituation geändert haben könnte.
Was passiert, wenn ich den Erhebungsbogen nicht ausfülle?
Ihr Mitgliedsbeitrag entspricht dem Regelbeitrag und beträgt 400 Euro.
Kann ich einen reduzierten Beitrag erwirken?
Ja, wenn sie den Erhebungsbogen ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen versehen.
Wie lange habe ich dafür Zeit?
Bis zum 31. Januar des aktuellen Beitragsjahres.
Ich habe den Abgabetermin verpasst. Kann ich trotzdem noch zu einem reduzierten Beitrag gelangen?
Ja. Wenn sie innerhalb des Jahres die entsprechenden Nachweise bringen, wird ihr Beitrag korrigiert. Sie erhalten dann eine entsprechende Gutschrift auf den Regelbeitrag.
Gibt es weitere Möglichkeiten der Beitragsreduktion?
Ja. Wenn bei Ihnen ein Fall besonderer wirtschaftlicher oder sozialer Härte vorliegt. In diesem Fall benötigen wir zur Beurteilung der Situation zusätzlich die Belege über die Einkünfte ihres Ehe- oder Lebenspartners
- Stand: 27.12.2010 -
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