Selbstbestimmte Änderung des Namens- und Personenstands für trans* Personen endlich möglich

Selbstbestimmungsgesetz positiv für psychische Gesundheit

(BPtK)

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) befürwortet den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG – BT-Drs. 20/9049), der am 12. April 2024 im Deutschen Bundestag zur abschließenden Beratung aufgesetzt ist.

»In der eigenen Geschlechtsidentität anerkannt und mit dem präferierten Vornamen angesprochen zu werden, ist für die psychische Gesundheit wesentlich“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Dass die diskriminierende und pathologisierende Begutachtung vor einer Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zukünftig abgeschafft wird, ist ein überfälliger Schritt, um trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Personen in ihrer Selbstbestimmung zu stärken“, so die BPtK-Präsidentin weiter.

Neu ist, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen zukünftig die Erklärung über eine Beratung unter anderem bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in oder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfordert. „Notwendig sind weiterhin der Ausbau und die verlässliche Finanzierung kostenloser Beratungsangebote für trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Personen“, so Sabine Maur, Vizepräsidentin der BPtK.

Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr sollen die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sowie über die Beratung eigenständig, aber mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können. Bei Minderjährigen bis zum 14. Lebensjahr müssen die Sorgeberechtigten eine Erklärung über die Änderung und die Beratung abgeben. Die Bundespsychotherapeutenkammer und der Deutsche Psychotherapeutentag hatten sich in der Vergangenheit schon mehrfach in Stellungnahmen und Resolutionen für ein Selbstbestimmungsgesetz ausgesprochen.

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